Allgemeine Vertragsbedingungen über PREISCONTROLLING-as-a-Service-Leistungen (SaaS) der icigai1 GmbH

ICIGAI1 GMBH
(GESCHÄFTSZWEIG PREISFINDUNG.EU)
MORITZ-VON-ROHR-STR. 1A
07745 JENA
Deutschland

Sitz der Gesellschaft: Jena
Registergericht: Amtsgericht Jena
Registernummer: HRB 514382
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE316876722
Geschäftsführer: Jan Oertel

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) icigai1 GmbH („Preisfindung“) erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher PREISCONTROLLING.
Die Bedingungen gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Standard-PREISCONTROLLING-programmen (die „PREISCONTROLLING“), die von der Preisfindung hergestellt und als PREISCONTROLLING-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden. Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, auch wenn diesen Preisfindung nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB der Preisfindung.

(2) Vertragsgegenstand ist die

(a) Überlassung unter www.preisfindung.de aufgeführten PREISCONTROLLING zur Nutzung über das Internet und

(b) Einräumung von Speicherplatz und die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums der Preisfindung (Stand. März 2023 auf Severn der Hetzner Online GmbH

§ 2 PREISCONTROLLING-überlassung

(1) Preisfindung stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das PREISCONTROLLING in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet Preisfindung das PREISCONTROLLING auf einem kundenindividuellen Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist dabei der Router-Ausgang des von Preisfindung genutzten Rechenzentrums zum Internet.

(2) Der jeweils geltende Funktionsumfang des PREISCONTROLLING ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site von Preisfindung unter www.preisfindung.eu.

(3) Preisfindung beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche PREISCONTROLLING-fehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn das PREISCONTROLLING die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung des PREISCONTROLLING unmöglich oder eingeschränkt ist.

(4) Preisfindung entwickelt die PREISCONTROLLING laufend weiter und wird diese Upgrades verbessern und durch regelmäßige Updates stabil halten. Preisfindung behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen vor.

§ 3 Nutzungsrechte an der PREISCONTROLLING

(1) Preisfindung räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht und auch nicht in Unterlizenz übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete PREISCONTROLLING während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde erkennt Preisfindung als alleiniger Lizenzgeber des PREISCONTROLLING und die damit verbundenen Urheberrechte an. Der Kunde erkennt weiterhin Marken-, Namens- und Patentrechte in Bezug auf die PREISCONTROLLING und der dazugehörigen Dokumentation gegenüber Preisfindung an. Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Hinweise auf die Inhaberschaft in der PREISCONTROLLING oder der dazugehöriger Dokumentationen dürfen durch den Kunden weder geändert noch entfernt noch in sonstiger Weise modifiziert werden.

(3) Der Kunde darf die PREISCONTROLLING nur individualisieren, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der PREISCONTROLLING laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Dem Kunden ist nicht gestattet, die PREISCONTROLLING zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder einen Teil davon zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Dem Kunden sind ebenfalls sämtliche Manipulationsversuche an der PREISCONTROLLING als unrechtmäßige Handlungen untersagt.

(4) Der Kunde darf die PREISCONTROLLING nur temporär vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der PREISCONTROLLING laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur temporären Vervielfältigung zählt das Laden der PREISCONTROLLING in den Arbeitsspeicher.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die PREISCONTROLLING Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung bzw. Weiterlizenzierung des PREISCONTROLLING wird dem Kunden somit ausdrücklich untersagt.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass sowohl eine entgeltliche als auch eine unentgeltliche Nutzung der PREISCONTROLLING ausgeschlossen sind.

§ 4 Einräumung von Speicherplatz und Datensicherung

(1) Preisfindung überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server des Rechenzentrums zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte gemäß der technischen Spezifikation die unter www.preisfindung.de festgehalten ist, ablegen.

(2) Preisfindung trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung. Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(5) Preisfindung ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Preisfindung tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens Preisfindung besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete PREISCONTROLLING zu erhalten. Preisfindung ist dazu berechtigt, dem Kunden die Aufwendungen zur Aufarbeitung und Herausgabe der Daten in Rechnung zu stellen.

Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

§ 5 Support

(1) Der Umfang des Supports ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die auf der Web-Site unter www.preisfindung.de abrufbar ist.

(2) Preisfindung wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen PREISCONTROLLING und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der auf der Web-Site www.preisfindung.de veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.

(3) Preisfindung wird individuelle Anfragen des Kunden, die über die Anwendung der vertragsgegenständlichen PREISCONTROLLING und der weiteren SaaS-Dienste hinausgehen, als kostenpflichtige Supportleistungen behandeln. Die Kosten werden dem Kunden vorab per Mail in € zuzüglich geltender Mehrwertsteuer je angefangener ¼ Stunde mitgeteilt und sind immer aktuell auf der Webseite von Preisfindung.eu unter der Rubrik Preis einzusehen.

§ 6 Unterbrechung und/oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit von PREISCONTROLLING

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. Bei Nichtverfügbarkeit des Supports wird dies durch einen rechtzeitigen Hinweis auf der Web-Site unter www.preisfindung.eu kenntlich gemacht. Preisfindung wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.
Bei Störungsmeldungen die außerhalb unserer Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag.
Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden möglich sein sollte, wird Preisfindung den Kunden davon binnen 48 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, auf der Internetseite unter www.preisfindung.eu informieren.
Verzögerungen bei der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners beim Kunden), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach § 1 (2) dieses Vertrags beträgt 99,2 % im Jahresmittel. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die Preisfindung als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet. Jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Dies gilt nicht für einen Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch Preisfindung zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

§ 7 Pflichten des Kunden bei der Nutzung von PREISCONTROLLING

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der PREISCONTROLLING durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der PREISCONTROLLING anzufertigen.

(3) Unbeschadet der Verpflichtung durch Preisfindung_eu zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(5) Der Kunde wird für den Zugriff auf die erstmalige Nutzung der SaaS-Dienste selbst seine „E-Mail Adresse“ verwenden und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugriffdaten (E-Mail und Passwort) geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(6) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Preisfindung hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

§ 8 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, für die Überlassung der PREISCONTROLLING und die Einräumung des Speicherplatzes vereinbartes monatliches Nutzungsentgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste der Preisfindung. Die anfallenden Gebühren werden für den aktuellen Zeitraum monatlich in Rechnung gestellt.

(2) Einwendungen gegen die Abrechnung der von Preisfindung erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Preisfindung wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

(3) Zahlungen erfolgen per Lastschriftverfahren oder Banküberweisung. Bei Überschreiten der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist werden Leistungen eingeschränkt oder der Vertrag nach § 10 (2) fristlos gekündigt werden. Der Kunde ist gegenüber Preisfindung nicht berechtigt mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von Preisfindung schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

§ 9 Haftung/ Mängelhaftung

(1) Preisfindung garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsvereinbarung. Die Funktionalität der PREISCONTROLLING richtet sich nach der Beschreibung in der Dokumentation und den Erklärvideos, die unter www.preisfindung.eu eingesehen werden können. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die PREISCONTROLLING nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde vertragswidrig Änderungen oder Erweiterungen an der PREISCONTROLLING durchgeführt hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen steht. Sollte sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellen, dass diese auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, wird Preisfindung vom Kunden eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.

(2) Für den Fall, dass Leistungen der Preisfindung von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Die in PREISCONTROLLING dargestellten kundenindividuellen Eingaben und deren Auswirkung auf die Berechnung der Preise für den Datenfeed bzw. csv.Tabellen werden vom Kunden eigenverantwortlich erfasst. Daraus resultierende Preise liegen in der Verantwortung des Kunden und können nicht bei der icigai1 GmbH als Mangel oder Haftungsfrage angebracht werden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Preisfindung von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und Preisfindung die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

(5) Preisfindung ist zur sofortigen Sperre zum Zugang zu PREISCONTROLLING berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Preisfindung davon in Kenntnis setzen. Preisfindung hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(5) Schadensersatzansprüche gegen Preisfindung sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Preisfindung, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Preisfindung nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch Preisfindung, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Preisfindung haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten haftet Preisfindung insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle einer Haftung ist diese bei Personenschäden auf 500.000 EUR, für Vermögens-, Sach-, Daten- und Tätigkeitsschäden auf 10.000 EUR sowie für Verzug, Rechtsverletzungen, Unterlassungsklagen auf 10.000 EUR je Versicherungsfall beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Für Störungen der Telekommunikationsverbindung, auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst, ist die Haftung von Preisfindung ebenfalls ausgeschlossen.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag für die PREISCONTROLLING kann für drei Monate abgeschlossen werden. Der Nutzungsvertrag für die PREISCONTROLLING verlängert sich automatisch jeweils um die Dauer der ursprünglich gewählten Vertragslaufzeit (drei Monate). Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit beendet werden. Kündigungen müssen 30 Tage vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes schriftlich (per qualifizierter Mail oder per Post) bei Preisfindung.eu eingegangen sein.

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist Preisfindung insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung der sich aus der Verletzung der Vertragsbestimmungen ergebenden Schadensersatzansprüche. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 11 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Sofern im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden Preisfindung und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
Preisfindung weist den Kunden gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darauf hin, dass Kundendaten gespeichert werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Müssen wir danach Daten an Dritte weitergeben, so tun wir dies nur unter der Voraussetzung, dass sich diese uns gegenüber durch Vertrag zur Beachtung des Schutzes Ihrer Daten verpflichten.

(2) Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

(3) Preisfindung verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl der Preisfindung als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Preisfindung erforderlich ist. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. In Zweifelsfällen wird sich Preisfindung vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

(4) Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über einen vom Kunden angelegten SaaS-Nutzer erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.

(5) Preisfindung verpflichtet sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 3 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf vorliegenden Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Erfüllungsort ist Jena/Thüringen.

(3) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Jena/Thüringen.

§ 13 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

Comments are closed.